Zahlungsverzug und Kosten
Kommen Patientinnen und Patienten ihren Zahlungen innert der Zahlungsfrist nicht nach bzw. wird auf einen begründeten Einwand verzichtet, so geraten Sie mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug (frühestens 80 Tage nach Rechnungsstellung).
Die Leistungserbringerin kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen (z.B. FMH Services / Mediserv AG, Neuengasse 5, 2502 Biel/Bienne). Patientinnen und Patienten tragen die Kosten des Zahlungsverzugs. Die Kosten sind abhängig von der Forderungshöhe und dem effektiven Bearbeitungsaufwand, wobei in der Regel eine Mindestgebühr von Fr. 50.– in Rechnung gestellt wird.